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Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen?2021-11-10T15:53:03+01:00

Leider nein. Mietervereine dienen nicht gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, weshalb derartige Steuerbegünstigungen nicht gewährt werden können.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?2021-11-10T15:42:22+01:00

Der Jahresbeitrag beträgt inklusive Mietrechtsschutzversicherung derzeit 126,00 €. Bei Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

Wie schnell werde ich beraten?2021-11-10T15:43:54+01:00

Sobald Sie Mitglied sind können Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen und einen Termin zur Rechtsberatung in einem unserer Beratungscenter vereinbaren. Dabei beraten wir Sie auch gerne per Telefon oder E-Mail. Das spart Zeit!

Wer berät mich?2021-11-10T15:44:44+01:00

Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch Volljuristen mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht, überwiegend durch Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Juristen stets mit den neuesten Gerichtsentscheidungen vertraut sind. Darauf können Sie vertrauen!

Wie lange muss ich Mitglied bleiben und wie kann ich kündigen?2021-11-10T15:47:53+01:00

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres erfolgen. Damit dauert die Mitgliedschaft nicht länger als ein Handyvertrag oder die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Kündigen Sie also bis zum 31.12.2019, endet Ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2020 – bis dahin ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bis zum Ende der Mitgliedschaft können Sie unsere Dienstleistungen noch in Anspruch nehmen.

Bei einem Umzug können Sie Ihre Mitgliedschaft selbstverständlich zu einem DMB-Mieterverein in Ihrem neuen Wohnort mitnehmen. Die Ummeldung erfolgt durch uns. Der aufnehmende Mieterverein erteilt Ihnen bei Übernahme für die bei uns gezahlten Beiträge eine Beitragsgutschrift. Der Rechtsschutz bei der DMB-Rechtsschutzversicherung wird lückenlos fortgeführt, wenn der übernehmende Mieterverein ebenfalls Rechtsschutz anbietet.

Kann ich jederzeit Beratung in Anspruch nehmen?2021-11-10T15:49:15+01:00

Bitte vereinbaren Sie aus organisatorischen Gründen mit uns einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Wenden Sie sich hierzu an das für Sie zuständige Beratungscenter. Unsere Mitarbeiter vor Ort werden Ihnen den nächstmöglichen Termin zur Beratung anbieten. In aller Regel ist dies auch kurzfristig möglich. Sollten Sie mal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, freuen wir uns, wenn Sie diesen rechtzeitig absagen, damit wir den freiwerdenden Termin einem anderen ratsuchenden Mitglied anbieten können. So helfen Sie uns, lange Wartezeiten zu vermeiden.

Was bedeutet die Miet-Rechtsschutzversicherung für mich?2021-11-10T15:51:03+01:00

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft sind Sie über einen Gruppen-Versicherungsvertrag bei der DMB-Rechtsschutz-Versicherung mietrechtsschutzversichert. Eine Deckungszusage wird nur für gerichtliche Schadenfälle erteilt, die nach Ablauf einer Wartefrist von 3 Monaten eintreten. Sollten Sie bereits über eine eigene Miet-Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Rechtsschutz-Versicherung verfügen, können Sie unter bestimmten Bedingungen die Mitgliedschaft bei uns auch ohne Rechtsschutz begründen. Dazu müssen Sie zunächst den Nachweis über Ihre bestehende Miet-Rechtsschutzversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins führen. Dann reduziert sich der Mitgliedsbeitrag um 30,00€. Weiterhin benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung im Original.

Kann ich meine Nachbarn werben?2021-11-10T15:51:58+01:00

Aber sicher! Für eine Mitgliederwerbung im Rahmen von „Mitglieder werben Mitglieder“ schreiben wir Ihrem Beitragskonto einen Betrag von 10,00 € gut – sofern Ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt ist.

Kann ich den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen?2021-11-10T15:53:03+01:00

Leider nein. Mietervereine dienen nicht gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, weshalb derartige Steuerbegünstigungen nicht gewährt werden können.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?2021-11-10T15:42:22+01:00

Der Jahresbeitrag beträgt inklusive Mietrechtsschutzversicherung derzeit 126,00 €. Bei Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

Wie schnell werde ich beraten?2021-11-10T15:43:54+01:00

Sobald Sie Mitglied sind können Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen und einen Termin zur Rechtsberatung in einem unserer Beratungscenter vereinbaren. Dabei beraten wir Sie auch gerne per Telefon oder E-Mail. Das spart Zeit!

Wer berät mich?2021-11-10T15:44:44+01:00

Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch Volljuristen mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht, überwiegend durch Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Juristen stets mit den neuesten Gerichtsentscheidungen vertraut sind. Darauf können Sie vertrauen!

Wie lange muss ich Mitglied bleiben und wie kann ich kündigen?2021-11-10T15:47:53+01:00

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres erfolgen. Damit dauert die Mitgliedschaft nicht länger als ein Handyvertrag oder die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Kündigen Sie also bis zum 31.12.2019, endet Ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2020 – bis dahin ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bis zum Ende der Mitgliedschaft können Sie unsere Dienstleistungen noch in Anspruch nehmen.

Bei einem Umzug können Sie Ihre Mitgliedschaft selbstverständlich zu einem DMB-Mieterverein in Ihrem neuen Wohnort mitnehmen. Die Ummeldung erfolgt durch uns. Der aufnehmende Mieterverein erteilt Ihnen bei Übernahme für die bei uns gezahlten Beiträge eine Beitragsgutschrift. Der Rechtsschutz bei der DMB-Rechtsschutzversicherung wird lückenlos fortgeführt, wenn der übernehmende Mieterverein ebenfalls Rechtsschutz anbietet.

Kann ich jederzeit Beratung in Anspruch nehmen?2021-11-10T15:49:15+01:00

Bitte vereinbaren Sie aus organisatorischen Gründen mit uns einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Wenden Sie sich hierzu an das für Sie zuständige Beratungscenter. Unsere Mitarbeiter vor Ort werden Ihnen den nächstmöglichen Termin zur Beratung anbieten. In aller Regel ist dies auch kurzfristig möglich. Sollten Sie mal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, freuen wir uns, wenn Sie diesen rechtzeitig absagen, damit wir den freiwerdenden Termin einem anderen ratsuchenden Mitglied anbieten können. So helfen Sie uns, lange Wartezeiten zu vermeiden.

Was bedeutet die Miet-Rechtsschutzversicherung für mich?2021-11-10T15:51:03+01:00

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft sind Sie über einen Gruppen-Versicherungsvertrag bei der DMB-Rechtsschutz-Versicherung mietrechtsschutzversichert. Eine Deckungszusage wird nur für gerichtliche Schadenfälle erteilt, die nach Ablauf einer Wartefrist von 3 Monaten eintreten. Sollten Sie bereits über eine eigene Miet-Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Rechtsschutz-Versicherung verfügen, können Sie unter bestimmten Bedingungen die Mitgliedschaft bei uns auch ohne Rechtsschutz begründen. Dazu müssen Sie zunächst den Nachweis über Ihre bestehende Miet-Rechtsschutzversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins führen. Dann reduziert sich der Mitgliedsbeitrag um 30,00€. Weiterhin benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung im Original.

Kann ich meine Nachbarn werben?2021-11-10T15:51:58+01:00

Aber sicher! Für eine Mitgliederwerbung im Rahmen von „Mitglieder werben Mitglieder“ schreiben wir Ihrem Beitragskonto einen Betrag von 10,00 € gut – sofern Ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt ist.

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