Probleme mit Ihrer Mietwohnung?



Sorgen Sie jetzt für optimalen Schutz gegen aktuelle und künftige Probleme mit dem Vermieter.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind unsere Geschäftsstellen weiterhin persönlich nur telefonisch erreichbar.

Unser Geschäftsbetrieb ist nicht eingestellt! Für eine Beratung vergeben wir Ihnen gerne einen telefonischen Termin. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bitte per Mail, Telefax oder postalisch. Sie können Ihre Unterlagen aber auch in unsere Briefkästen einwerfen.

Neue Mitgliedschaften können selbstverständlich telefonisch oder über unsere Homepage abgeschlossen werden.

Ihre und unsere Gesundheit sind uns wichtig – lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen.

Ihr Team vom Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.

Moderner Mieterschutz beginnt hier:

Gemeinsam geschützt

3 Millionen Mitglieder in DMB-Mietervereinen können nicht irren.

Profitieren Sie vom Original in Sachen Mieterschutz.

Starke Partneranwälte

Nutzen Sie unser Expertennetzwerk für Ihren persönlichen Mieterschutz. Starke Anwälte haben Ihre Mieterinteressen im Blick.

DMB Rechtsschutz

Wenn der Vermieter mit einer Klage droht:

Lehnen Sie sich mit der DMB-Mietrechtsschutz entspannt zurück.

Gute Gründe

Kompetent

Unsere Rechtsberater sind erfahrene, zugelassene Rechts- & Fachanwälte für Mietrecht.

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Erfahrung im Mieterschutz!

Warum es sich lohnt Mitglied zu sein!

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Drei Schritte zum Mieterschutz:

1. Mitglied werden

2. Termin vereinbaren

3. Beraten werden

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Wie werde ich Mitglied im Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.?

Es gibt mehrere Wege, Mitglied zu werden. Kommen Sie in unsere Hauptgeschäftsstelle oder eines unserer Beratungscenter. Gerne senden wir Ihnen die Beitrittsunterlagen auch per Post. Alternativ können Sie auch gleich hier Mitglied werden. Bei (studentischen) Wohngemeinschaften beachten Sie bitte, dass jeder Bewohner eine eigene Mitgliedschaft erwerben muss. Unsere Beratungscenter finden Sie hier. Mehr Informationen zu unseren Mitgliedschaften finden Sie hier.

Weitere Infos...

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Jahresbeitrag beträgt inklusive Mietrechtsschutzversicherung derzeit 126,00 €. Bei Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

Wie schnell werde ich beraten?

Sobald Sie Mitglied sind können Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen und einen Termin zur Rechtsberatung in einem unserer Beratungscenter vereinbaren. Dabei beraten wir Sie auch gerne per Telefon oder E-Mail. Das spart Zeit!

Wer berät mich?
Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch Volljuristen mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht, überwiegend durch Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Juristen stets mit den neuesten Gerichtsentscheidungen vertraut sind. Darauf können Sie vertrauen!
Wie lange muss ich Mitglied bleiben und wie kann ich kündigen?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres erfolgen. Damit dauert die Mitgliedschaft nicht länger als ein Handyvertrag oder die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Kündigen Sie also bis zum 31.12.2019, endet Ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2020 – bis dahin ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bis zum Ende der Mitgliedschaft können Sie unsere Dienstleistungen noch in Anspruch nehmen.

Bei einem Umzug können Sie Ihre Mitgliedschaft selbstverständlich zu einem DMB-Mieterverein in Ihrem neuen Wohnort mitnehmen. Die Ummeldung erfolgt durch uns. Der aufnehmende Mieterverein erteilt Ihnen bei Übernahme für die bei uns gezahlten Beiträge eine Beitragsgutschrift. Der Rechtsschutz bei der DMB-Rechtsschutzversicherung wird lückenlos fortgeführt, wenn der übernehmende Mieterverein ebenfalls Rechtsschutz anbietet.

Kann ich jederzeit Beratung in Anspruch nehmen?

Bitte vereinbaren Sie aus organisatorischen Gründen mit uns einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Wenden Sie sich hierzu an das für Sie zuständige Beratungscenter. Unsere Mitarbeiter vor Ort werden Ihnen den nächstmöglichen Termin zur Beratung anbieten. In aller Regel ist dies auch kurzfristig möglich. Sollten Sie mal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, freuen wir uns, wenn Sie diesen rechtzeitig absagen, damit wir den freiwerdenden Termin einem anderen ratsuchenden Mitglied anbieten können. So helfen Sie uns, lange Wartezeiten zu vermeiden.

Was bedeutet die Miet-Rechtsschutzversicherung für mich?

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft sind Sie über einen Gruppen-Versicherungsvertrag bei der DMB-Rechtsschutz-Versicherung mietrechtsschutzversichert. Eine Deckungszusage wird nur für gerichtliche Schadenfälle erteilt, die nach Ablauf einer Wartefrist von 3 Monaten eintreten. Sollten Sie bereits über eine eigene Miet-Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Rechtsschutz-Versicherung verfügen, können Sie unter bestimmten Bedingungen die Mitgliedschaft bei uns auch ohne Rechtsschutz begründen. Dazu müssen Sie zunächst den Nachweis über Ihre bestehende Miet-Rechtsschutzversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins führen. Dann reduziert sich der Mitgliedsbeitrag um 30,00€. Weiterhin benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung im Original.

Kann ich meine Nachbarn werben?
Aber sicher! Für eine Mitgliederwerbung im Rahmen von „Mitglieder werben Mitglieder“ schreiben wir Ihrem Beitragskonto einen Betrag von 10,00 € gut – sofern Ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt ist.
Kann ich den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen?

Leider nein. Mietervereine dienen nicht gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, weshalb derartige Steuerbegünstigungen nicht gewährt werden können.

Noch Fragen?
Rufen Sie uns an: 0203-39 51 00 31

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